Begriff · Portfolio & Umsetzung
Days to Exit Position
Kurz erklärtDays to Exit schätzt, wie viele Handelstage ein geordneter Ausstieg aus einer Position bräuchte, wenn man nur einen vorsichtigen Teil des üblichen Tagesumsatzes nutzt. Bei Nebenwerten macht die Kennzahl das Liquiditätsrisiko einer Position greifbar.
Definition
Days to Exit schätzt, wie viele Handelstage für einen geordneten Abbau einer Position benötigt würden, wenn nur ein vorsichtiger Anteil des üblichen täglichen Handelswerts genutzt wird.
Berechnung / Formel
Formel. Analytische Konvention: Positionswert ÷ (ADTV × zulässige Beteiligungsquote am Tagesumsatz). Die Beteiligungsquote ist eine Risikoannahme, keine Marktgarantie.
Warum es bei Nebenwerten zählt
Im Nebenwertebereich entstehen Verluste oft nicht nur durch Kursrückgang, sondern dadurch, dass man nicht schnell genug ohne Preisabschlag herauskommt.
Häufige Fehllesungen
- ADTV wird als jederzeit verfügbare Liquidität behandelt. In Stressphasen können Volumen, Spreads und Orderbuch-Tiefe deutlich schlechter ausfallen.
Häufige Fragen
Was misst Days to Exit Position?
Sie gibt an, wie lange der Abbau einer Position voraussichtlich dauert, ohne den Kurs stark zu bewegen. Grundlage ist eine bewusst gewählte Beteiligungsquote am täglichen Handelswert.
Wie berechnet man Days to Exit?
Man teilt den Positionswert durch das Produkt aus durchschnittlichem Tagesumsatz und der angenommenen Beteiligungsquote. Das Ergebnis ist eine Planungsgröße, keine garantierte Ausführung.
Warum kann Days to Exit zu optimistisch sein?
Der übliche Tagesumsatz wird leicht als jederzeit verfügbare Liquidität missverstanden. In Stressphasen sinken Volumen und Orderbuchtiefe, während sich die Spreads ausweiten.
Verwandte Begriffe
Quellen
Primär
CFA Institute – Trade Strategy and Execution
https://www.cfainstitute.org/insights/professional-learning/refresher-readings/2026/trade-strategy-execution
https://www.cfainstitute.org/insights/professional-learning/refresher-readings/2026/trade-strategy-execution
Methodik
EUR-Lex – MiFID II, Richtlinie 2014/65/EU
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2014/65/oj
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2014/65/oj
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