Begriff · Kapitalmaßnahmen & Finanzierung
Verwässerung (Dilution)
Kurz erklärtVon Verwässerung spricht man, wenn zusätzliche oder potenzielle Aktien den prozentualen Anteil oder wirtschaftlichen Anspruch bestehender Aktionäre schmälern. Bei kapitalbedürftigen Nebenwerten mit wiederholten Kapitalerhöhungen zählt sie zu den wichtigsten laufenden Risikofaktoren.
Definition
Verwässerung bezeichnet die Verringerung des prozentualen Anteils oder des wirtschaftlichen Anspruchs bestehender Aktionäre durch zusätzliche Aktien oder potenzielle Aktien.
Berechnung / Formel
Formel. Eigentumsverwässerung = 1 − alte Aktienzahl ÷ neue vollständig verwässerte Aktienzahl. Wertverwässerung hängt zusätzlich von Ausgabepreis und Mittelverwendung ab.
Warum es bei Nebenwerten zählt
bei kapitalbedürftigen Nebenwerten mit wiederholten Kapitalerhöhungen einer der wichtigsten laufenden Risikofaktoren für Aktionäre.
Häufige Fehllesungen
- Jede Kapitalerhöhung wird als gleich schädlich behandelt. Entscheidend sind Ausgabepreis, Bezugsrechte, Zweck, Rendite der Mittelverwendung und Veränderung des Werts je Aktie.
Häufige Fragen
Was ist Verwässerung (Dilution)?
Es ist die Reduzierung des Anteils bestehender Aktionäre, wenn neue Aktien hinzukommen. Betroffen sind sowohl das Stimmrecht als auch der wirtschaftliche Anspruch.
Wie wird Verwässerung gemessen?
Die Anteilsverwässerung ergibt sich aus dem Verhältnis alter zu neuer, voll verwässerter Aktienzahl. Die Wertverwässerung hängt zusätzlich vom Ausgabepreis und der Mittelverwendung ab.
Ist jede Kapitalerhöhung gleich schädlich?
Nein, entscheidend sind Ausgabepreis, Bezugsrechte, Zweck und die Rendite der eingesetzten Mittel. Eine sinnvoll verwendete Kapitalerhöhung kann den Wert je Aktie sogar steigern.
Verwandte Begriffe
Quellen
Primär
IFRS Foundation – IAS 33 Earnings per Share
https://www.ifrs.org/issued-standards/list-of-standards/ias-33-earnings-per-share/
https://www.ifrs.org/issued-standards/list-of-standards/ias-33-earnings-per-share/
Methodik
Bundesministerium der Justiz – Aktiengesetz (AktG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/
https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/
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