Begriff · Governance & Aktionärsstruktur

Übernahmeangebot

AdvancedSynonym: Takeover Bid, Öffentliches Angebot
Kurz erklärtEin Übernahmeangebot ist das öffentliche Angebot eines Bieters, die Aktien einer Zielgesellschaft gegen Bar- oder Aktienleistung zu erwerben. In Deutschland regelt das WpÜG Mindestpreis und Pflichtangebot ab der Kontrollschwelle. Bei Small Caps mit konzentriertem Aktionärskreis geraten Minderheiten dabei häufig unter Druck.

Definition

Ein Übernahmeangebot ist das öffentliche Angebot eines Bieters an die Aktionäre einer Zielgesellschaft, deren Aktien gegen Bar- oder Aktienleistung zu erwerben. In Deutschland regelt das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Ablauf, Mindestpreis und Pflichtangebot ab Erreichen der Kontrollschwelle. Es wird zwischen freiwilligem und pflichtausgelöstem Angebot unterschieden.

Warum es bei Nebenwerten zählt

Bei Small Caps mit konzentriertem Aktionärskreis kann ein Übernahmeangebot Minderheitsaktionäre unter Druck setzen, insbesondere wenn der gebotene Preis nahe an gesetzlichen Mindestschwellen liegt.

Häufige Fehllesungen

  • Jedes Übernahmeangebot wird als Pflichtangebot gedeutet, obwohl es auch freiwillige Angebote ohne vorherige Kontrollschwelle gibt.

Häufige Fragen

Wann entsteht ein Pflichtangebot?
Sobald ein Bieter die im WpÜG definierte Kontrollschwelle erreicht, muss er den übrigen Aktionären ein Angebot unterbreiten.
Wie wird der Mindestpreis bestimmt?
Er orientiert sich an gesetzlichen Vorgaben, etwa an vorangegangenen Erwerben und Börsenkursen der Zielaktie.
Muss ich das Angebot annehmen?
Nein, die Annahme ist freiwillig; ein späterer Squeeze-out kann Minderheiten jedoch faktisch herausdrängen.

Quellen

Primär
Gesetze im Internet (WpÜG)
https://www.gesetze-im-internet.de/wp_g/
Kategorie: Governance & Aktionärsstruktur · ÜbernahmenRelevanz: AdvancedJurisdiktion: Deutschland

Nur Bildung, keine Anlageberatung. Bandbreiten und Schwellen sind didaktische Orientierungswerte, kein offizieller Standard.