Übernahmeangebot
Definition
Ein Übernahmeangebot ist das öffentliche Angebot eines Bieters an die Aktionäre einer Zielgesellschaft, deren Aktien gegen Bar- oder Aktienleistung zu erwerben. In Deutschland regelt das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Ablauf, Mindestpreis und Pflichtangebot ab Erreichen der Kontrollschwelle. Es wird zwischen freiwilligem und pflichtausgelöstem Angebot unterschieden.
Warum es bei Nebenwerten zählt
Bei Small Caps mit konzentriertem Aktionärskreis kann ein Übernahmeangebot Minderheitsaktionäre unter Druck setzen, insbesondere wenn der gebotene Preis nahe an gesetzlichen Mindestschwellen liegt.
Häufige Fehllesungen
- Jedes Übernahmeangebot wird als Pflichtangebot gedeutet, obwohl es auch freiwillige Angebote ohne vorherige Kontrollschwelle gibt.
Häufige Fragen
Wann entsteht ein Pflichtangebot?
Wie wird der Mindestpreis bestimmt?
Muss ich das Angebot annehmen?
Verwandte Begriffe
Quellen
https://www.gesetze-im-internet.de/wp_g/
Nur Bildung, keine Anlageberatung. Bandbreiten und Schwellen sind didaktische Orientierungswerte, kein offizieller Standard.