Begriff · Risiken & Red Flags
Squeeze-out
Kurz erklärtBeim Squeeze-out werden Minderheitsaktionäre auf gesetzlicher Grundlage gegen eine Barabfindung aus dem Unternehmen gedrängt; in Deutschland existieren mehrere Varianten mit je eigenen Voraussetzungen. Bei kleineren Unternehmen mit dominantem Ankeraktionär kann er die Haltedauer einer Position unfreiwillig beenden.
Definition
Ein Squeeze-out ist der gesetzlich geregelte Ausschluss von Minderheitsaktionären gegen Barabfindung. In Deutschland bestehen mehrere Varianten mit unterschiedlichen Voraussetzungen, unter anderem nach AktG, UmwG und im übernahmerechtlichen Kontext.
Berechnung / Formel
Formel. Keine Kennzahl. Schwellen, Verfahren, Bewertung und Rechtsschutz hängen von der konkreten gesetzlichen Variante ab.
Warum es bei Nebenwerten zählt
Bei kleineren börsennotierten Unternehmen mit dominantem Ankeraktionär ist ein Squeeze-out ein reales Szenario, das die Haltedauer einer Position unfreiwillig beenden kann.
Häufige Fehllesungen
- Eine einheitliche 95-Prozent-Schwelle wird häufig als allgemeingültig dargestellt. Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out kann unter anderen Voraussetzungen bereits ab 90 Prozent relevant sein.
Häufige Fragen
Was ist ein Squeeze-out?
Es ist der zwangsweise Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung. Rechtsgrundlagen sind unter anderem das Aktien- und das Umwandlungsrecht.
Unter welchen Voraussetzungen ist ein Squeeze-out möglich?
Schwellenwerte, Ablauf, Abfindungsbemessung und Rechtsschutz richten sich nach der jeweils gewählten gesetzlichen Variante. Ein dominanter Großaktionär ist die typische Ausgangslage.
Gilt für einen Squeeze-out immer die 95-Prozent-Schwelle?
Nein, diese wird oft pauschal als allgemeingültig dargestellt. Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out kann bereits ab rund 90 Prozent relevant werden.
Verwandte Begriffe
Quellen
Primär
Bundesministerium der Justiz – Aktiengesetz (AktG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/
https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/
Methodik
Bundesministerium der Justiz – Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
https://www.gesetze-im-internet.de/wp\_g/
https://www.gesetze-im-internet.de/wp\_g/
Nur Bildung, keine Anlageberatung. Bandbreiten und Schwellen sind didaktische Orientierungswerte, kein offizieller Standard.