Contingent Liability (Eventualverbindlichkeit)
Definition
Eine Contingent Liability ist eine mögliche Verpflichtung, deren Entstehung von einem ungewissen künftigen Ereignis abhängt, etwa aus Bürgschaften, Rechtsstreiten oder Gewährleistungen. Nach IAS 37 wird sie in der Regel nicht bilanziert, sondern im Anhang angegeben. Erst wenn ein Mittelabfluss wahrscheinlich und verlässlich schätzbar ist, entsteht eine Rückstellung.
Warum es bei Nebenwerten zählt
Bei Small-Caps können Eventualverbindlichkeiten aus Prozessen oder Garantien die scheinbar solide Bilanz belasten, wenn sie schlagend werden. Sie stehen nur im Anhang und werden leicht übersehen.
Häufige Fehllesungen
- Eventualverbindlichkeiten werden ignoriert, weil sie nicht in der Bilanz stehen, obwohl sie bei Eintritt erhebliche Zahlungspflichten auslösen können.
Im Prozess
Häufige Fragen
Warum steht eine Eventualverbindlichkeit oft nicht in der Bilanz?
Wo findet man Eventualverbindlichkeiten?
Wann wird daraus eine Rückstellung?
Verwandte Begriffe
Quellen
https://www.ifrs.org/issued-standards/list-of-standards/ias-37-provisions-contingent-liabilities-and-contingent-assets/
Nur Bildung, keine Anlageberatung. Bandbreiten und Schwellen sind didaktische Orientierungswerte, kein offizieller Standard.