Begriff · Regulierung & Kapitalmarktkommunikation

Prospektpflicht

AdvancedSynonym: Prospektpflichten, Wertpapierprospektpflicht
Kurz erklärtDie Prospektpflicht verlangt bei öffentlichen Wertpapierangeboten oder Marktzulassungen einen gebilligten Prospekt. Rechtsgrundlage in der EU ist die Prospektverordnung. Ausnahmen etwa nach Angebotsgröße oder Anlegerkreis prägen bei kleinen Emittenten die Wahl des Finanzierungswegs.

Definition

Die Prospektpflicht verlangt, dass bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder deren Zulassung zum regulierten Markt ein gebilligter Wertpapierprospekt veröffentlicht wird. Grundlage in der EU ist die Prospektverordnung. Es gibt Ausnahmen, etwa für bestimmte Angebotsgrößen oder Anlegerkreise.

Warum es bei Nebenwerten zählt

Für Small- und Micro-Caps bestimmen Prospektpflicht und ihre Ausnahmen, wie teuer und aufwendig eine Kapitalaufnahme ist. Ausnahmeschwellen entscheiden oft über die Wahl des Emissionswegs.

Häufige Fehllesungen

  • Die Prospektpflicht wird als reine Formalie gesehen, obwohl der Prospekt haftungsrelevant ist und Ausnahmen den Anlegerschutz einschränken.

Häufige Fragen

Wann greift die Prospektpflicht?
Grundsätzlich bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder deren Zulassung zum Handel an einem regulierten Markt, sofern keine Ausnahme greift.
Welche Ausnahmen gibt es?
Die Prospektverordnung sieht Ausnahmen vor, etwa für kleinere Angebotsvolumina oder Angebote an qualifizierte Anleger. Die Details regelt die Verordnung samt nationaler Umsetzung.
Wer billigt den Prospekt in Deutschland?
Die zuständige nationale Aufsichtsbehörde, in Deutschland die BaFin, prüft und billigt den Wertpapierprospekt vor dessen Veröffentlichung.

Quellen

Primär
EUR-Lex, Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospektverordnung)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32017R1129
Kategorie: Regulierung & Kapitalmarktkommunikation · EmissionsregulierungRelevanz: AdvancedJurisdiktion: EU

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