Prüfungsausschuss
Definition
Der Prüfungsausschuss ist ein Ausschuss des Aufsichtsrats, der sich schwerpunktmäßig mit Rechnungslegung, internem Kontroll- und Risikomanagementsystem sowie der Abschlussprüfung befasst. Er überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und bereitet Entscheidungen des Aufsichtsrats zum Jahresabschluss vor. Bei kapitalmarktorientierten Gesellschaften ist ein solcher Ausschuss oder ein Mitglied mit entsprechender Expertise vorgesehen.
Warum es bei Nebenwerten zählt
Bei kleinen börsennotierten Gesellschaften mit schlanken Gremien ist ein funktionierender Prüfungsausschuss ein wichtiger Kontrollmechanismus gegen Bilanzrisiken. Fehlt fachliche Kompetenz oder Unabhängigkeit, steigt das Risiko unentdeckter Fehler in der Rechnungslegung.
Häufige Fehllesungen
- Die bloße Existenz eines Prüfungsausschusses garantiert keine Qualität; entscheidend sind die fachliche Eignung und die tatsächliche Unabhängigkeit seiner Mitglieder.
Häufige Fragen
Welche Aufgaben hat der Prüfungsausschuss?
Ist ein Prüfungsausschuss gesetzlich vorgeschrieben?
Worauf sollten Anleger achten?
Verwandte Begriffe
Quellen
https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__107.html
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