Begriff · Regulierung & Kapitalmarktkommunikation

MAR (Market Abuse Regulation)

AdvancedSynonym: Marktmissbrauchsverordnung, MMVO, Market Abuse Regulation
Kurz erklärtMAR (Market Abuse Regulation) ist die EU-Marktmissbrauchsverordnung, die Insiderhandel, unrechtmäßige Offenlegung und Marktmanipulation verbietet. Sie verpflichtet Emittenten unter anderem zur Ad-hoc-Publizität, zu Insiderlisten und zur Meldung von Eigengeschäften und gilt EU-weit unmittelbar.

Definition

MAR steht für die europäische Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation), die Insiderhandel, unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen und Marktmanipulation verbietet. Sie verpflichtet Emittenten unter anderem zur Ad-hoc-Publizität, zur Führung von Insiderlisten und zur Meldung von Eigengeschäften der Führungskräfte. Die Verordnung gilt EU-weit unmittelbar.

Warum es bei Nebenwerten zählt

Auch kleine Emittenten im Freiverkehr oder in Wachstumssegmenten unterliegen zentralen MAR-Pflichten; Verstöße können empfindliche Sanktionen und Reputationsschäden auslösen. Eine schwache Umsetzung der Publizitätspflichten ist ein Governance-Warnsignal.

Häufige Fehllesungen

  • Es wird angenommen, MAR gelte nur für große, regulierte Marktsegmente, obwohl Kernpflichten auch viele Freiverkehrswerte erfassen.

Häufige Fragen

Was verbietet die MAR?
Insiderhandel, die unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen und die Manipulation von Märkten und Kursen.
Welche Pflichten folgen aus der MAR?
Unter anderem Ad-hoc-Publizität, das Führen von Insiderlisten und die Meldung von Eigengeschäften von Führungskräften (Directors' Dealings).
Gilt die MAR auch für Freiverkehrswerte?
Zentrale Pflichten gelten auch für viele im Freiverkehr bzw. in KMU-Wachstumsmärkten notierte Emittenten, nicht nur für regulierte Märkte.

Quellen

Primär
Kategorie: Regulierung & Kapitalmarktkommunikation · MarktmissbrauchsrechtRelevanz: AdvancedJurisdiktion: EU

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