MAR (Market Abuse Regulation)
Definition
MAR steht für die europäische Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation), die Insiderhandel, unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen und Marktmanipulation verbietet. Sie verpflichtet Emittenten unter anderem zur Ad-hoc-Publizität, zur Führung von Insiderlisten und zur Meldung von Eigengeschäften der Führungskräfte. Die Verordnung gilt EU-weit unmittelbar.
Warum es bei Nebenwerten zählt
Auch kleine Emittenten im Freiverkehr oder in Wachstumssegmenten unterliegen zentralen MAR-Pflichten; Verstöße können empfindliche Sanktionen und Reputationsschäden auslösen. Eine schwache Umsetzung der Publizitätspflichten ist ein Governance-Warnsignal.
Häufige Fehllesungen
- Es wird angenommen, MAR gelte nur für große, regulierte Marktsegmente, obwohl Kernpflichten auch viele Freiverkehrswerte erfassen.
Häufige Fragen
Was verbietet die MAR?
Welche Pflichten folgen aus der MAR?
Gilt die MAR auch für Freiverkehrswerte?
Verwandte Begriffe
Quellen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0596
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